Die FDP im Gemeinderat zeigt sich hoch erfreut über die Ankündigung der Polizeiführungen, dass die Videoüber-wachung in der Innenstadt zum Jahresende beendet wird. „Ein großer Erfolg für die Bürgerrechte in unserer Stadt“, freut sich Stadtrat Volker Beisel und erinnert an den langen Kampf der Liberalen gegen die Videokameras.
Im letzten Herbst schaltete die FDP im Gemeinderat erneut den Datenschutz beauftragten des Landes in Sachen Videoüberwachung ein. Bei einer Pressekonferenz der Stadt Mannheim und der Polizeiführung im Sommer 2006 und dem nachfolgenden Schriftverkehr zwischen der FDP, der Polizeiführung und dem Landesdatenschutzbeauftragten wurde deutlich, dass die seit 2001 in der Mannheimer Innenstadt installierten Kameras auch außerhalb der bekannten und genehmigten Kriminalitätsschwerpunkte regelmäßig filmen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat in seiner Antwort auf die Beschwerde der FDP zum Umgang mit den Kameras die Einstellung dieser Praxis gefordert und sogar zusätzlich die rechtliche Zulässigkeit der bisher genehmigten Filmbereiche angezweifelt. Nach seiner Einschätzung ist noch nicht einmal nachgewiesen, dass überhaupt noch Kriminalitätsschwer-punkte vorhanden sind, die eine Videoüberwachung rechtfertigen. Die Existenz von Kriminalitätsschwerpunkte und die öffentliche Bekanntheit bzw. die Ausschilderung der Überwachungsbereiche sind nach dem Polizeigesetz notwendige Voraussetzungen zur legalen Durchführung von staatlichen Videoüberwachungsmaßnahmen.
Die Klage finden Sie unter diesem Link…
Besonders die Videoaufzeichnungen außerhalb der bisher bekannten Bereiche waren bei der FDP auf großen Widerstand gestoßen. Die FDP kündigte damals rechtliche Konsequenzen an. Seit Anfang September 2007 ist am Verwaltungsgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 11 K 2683/07 eine Klage des Mannheimer FDP-Stadtrats Volker Beisel gegen die verdeckten Videoüberwachungsmaßnahmen der Polizei in der Innenstadt von Mannheim anhängig. „Wenn die Polizeiführung nun die Kameras in der gesamten Innenstadt abbaut, dann ist dies sicherlich auch ein Erfolg der Beschwerden des Datenschutzbeauftragten und meiner neuerlichen Klage!“, freut sich Stadtrat Volker Beisel.
„Videoaufzeichnungen stellen unzweifelhaft einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Daran kann auch eine – vom Bürgermeister Schmidt angestrebte – Gesetzesänderung nichts ändern. Die Videoüberwachung stand auf rechtlich zweifelhaften Beinen – für die Aufnahmen außerhalb der bisher definierten Kriminalitätsschwerpunkte fehlt bzw. fehlte die Rechtsgrundlage völlig!“, begründet Stadtrat Volker Beisel seine Klage. „Der Gesetzgeber und die Rechtssprechung haben sehr enge Grenzen gesetzt, an diese Grenzen muss sich auch die Polizei halten.“, führt Volker Beisel aus. Gemäß der Klagebegründung der Kanzlei bjw Rechtsanwälte, Mannheim, verstößt die aktuelle Überwachungspraxis sowohl gegen die Vorgaben des Polizeigesetzes als auch gegen die Anforderungen, die die Rechtsprechung in früheren Entscheidungen zu diesem Thema formuliert hat. Die derzeitige Handhabung stellt nach Auffassung des Klägers zumindest eine schwerwiegende Überschreitung der Ermächtigungsgrundlage dar. „Auch wenn die Kameras in Zukunft nur noch am Bahnhof laufen, ergibt sich dort die gleich Problematik: Die Kameras können auch in Bereiche außerhalb der „erlaubten“ Zonen filmen und dies ist illegal!“ erläutert Stadträtin Dr. Elke Wormer.
„Über die Wirksamkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen kann man sicherlich geteilter Auffassung sein. Aber ich muss mich wehren, wenn die Kameras auch in anderen Bereichen als den gesetzlich zulässigen filmen!“, führt der Kläger Volker Beisel weiter aus. „Auch wenn viele Bürger bislang keine Probleme mit Videoaufzeichnungen haben, handelt sich um einen schweren Grundrechtseingriff ähnlich dem unerlaubten Zutritt in eine Wohnung oder der Überwachung des Postverkehrs. Eine solchen ungesetzlichen Grundrechtseingriff können wir als Liberalen nicht dulden!“, stärkt die liberale Rechtsanwältin und Stadträtin Dr. Elke Wormer ihrem Kollegen den Rücken.
„Es findet im Kampf gegen Kriminalität und Terror ohnehin bereits eine schleichende Erosion des Rechtsstaates statt. Doch wenn der Staat sich nicht einmal mehr an seine eigenen Regeln hält, müssen die Bürger sich wehren“, erklären die Rechtsanwälte Tobias Gieding und Hanno Wilk von der Kanzlei bjw Rechtsanwälte, die diese Klage betreuen.
„Die Videoüberwachung am Bahnhof und die aufgedeckten Überwachungsmaßnahmen in Schulen sind uns weiterhin ein Dorn im Auge, hier werden wir weiterhin Widerstand leisten!“ erklärten die beiden Liberalen Stadträte übereinstimmend.