Die FDP im Gemeinderat weist die Aufforderung des Gesamtelternbeirats zur gesetzlichen Ermöglichung der Videoüberwachung an Schulen zurück. „Das Grundgesetz erlaubt eine solche Videoüberwachung nicht. Wir werden daher nicht ohne gewichtige Gründe ein Gesetz unterstützen, das die Grundrechte aller Bürger einschränkt! Der Zweck heiligt nicht alle Mittel!“, so die liberale Stadträtin und Rechtsanwältin Dr. Elke Wormer.
Die Forderung nach einer „befristeten Ausnahmegenehmigung“ zum Weiterbetrieb der Videoüberwachung in den Schulen verwundert die FDP. „Für rechtswidriges Handel kann es keine „befristeten Ausnahmegenehmigungen“ geben!“ erklärt der
FDP-Stadtrat Volker Beisel.
Die FDP fordert den Gesamtelternbeirat ihrerseits auf, sich über legale Alternativen zur Videoüberwachung Gedanken zu machen, statt illegale und rechtswidrige Methoden zu unterstützen. Erneut mahnt die FDP auch die Abschaltung der noch laufenden Überwachungskameras in Schulen und anderen städtischen Dienststellen an.