Der Gemeinderat treibt den Krippenausbau voran und investiert knapp vier Millionen Euro in zwei Projekte – in Neckarau und in der Neckarstadt-Ost. Trotz vehementen Protests der CDU-Fraktion gestern im Hauptausschuss wird der Waldorfkindergarten Gänsweide um zwei zusätzliche Gruppen verstärkt. An der August-Kuhn-Straße entsteht in direkter Nachbarschaft zum Herzogenriedbad für 2,6 Millionen Euro ein Neubau einer fünfgruppigen Tageseinrichtung, die ab 2011 zunächst als Ausweichquartier für die Hortkinder der Uhlandschule dienen wird. Diese soll zu einer Ganztageseinrichtung ausgebaut werden.
Ärger gab es in der Sitzung im Stadthaus, weil der geplante Ausbau in Neckarau trotz mehrfacher Reduzierung der Kosten die erst festgelegte Obergrenze für derartige Projekte um rund 400 000 Euro übersteigt. Zudem wurden Planungsmittel ohne Zustimmung des Gemeinderates bereits ausgegeben – auch dies rief Unmut hervor. Für CDU-Fraktionschef Carsten Südmersen ist die Gesamtsumme von über 1,4 Millionen Euro jedenfalls kein erträglicher Kostenrahmen. Und auch FDP-Stadträtin Dr. Elke Wormer tat sich – im Gegensatz zu SPD und Grünen – schwer mit ihrer Zustimmung.
Erst im Sommer hatte das Baudezernat die Baukosten für den Krippenbereich grundsätzlich neu berechnet und vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem 3. Kindergarten-Sonderprogramm auf 530 000 Euro pro Krippengruppe (ohne Grundstück und Mobiliar) festgezurrt. Die für die Neckarauer Einrichtung mit 20 Plätzen veranschlagten 1,4 Millionen Euro seien daher falsch und viel zu überteuert, kritisierte Südmersen und fügte hinzu: Hier wecken wir Begehrlichkeiten auch an anderer Stelle. Bildungsbürgermeisterin Gabriele Warminski-Leitheußer verteidigte das Vorgehen als alternativlos: Zum einen gebe es vor Ort einen erheblichen Bedarf und keinen anderen Standort. Zum anderen sei die Maßnahme vor dem Richtwert geplant worden. Sowieso könne es bei Neubauten immer wieder zu Überschreitungen der Obergrenzen kommen – eine Aussage, die den Christdemokraten missfiel. Und auch Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz stellte klar, dass es sich bei der Gänsweide um eine Einzelfallentscheidung handle. An die Adresse von Freien Trägern und Verwaltung sagte er: Die grundsätzliche Obergrenze betrachten wir als feststehend.