Mit den Plänen aus Stuttgart kommt ein in Mannheim vieldiskutiertes Thema wieder auf die Tagesordnung: die Videoüberwachung von Schulen. Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP) arbeiten derzeit an einem Gesetz, das Kommunen die Überwachung öffentlicher Einrichtungen mit Kameras ermöglichen soll – darunter auch Schulen.
17 der 95 öffentlichen Schulen in Mannheim hatten in der Vergangenheit bereits gefilmt. Im Herbst 2008 schaltete sich der damalige Landesdatenschutzbeauftragte ein. Für den Einsatz der Kameras gebe es keine gesetzliche Grundlage, monierte er und berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Die Folge: Vier Schulen, die ihre Anlagen noch nach dem Urteil installiert hatten, mussten sie sofort abschalten. Die übrigen 13 bekamen eine Gnadenfrist bis Ende 2008. Seitdem sind die Kameras aus – sehr zum Bedauern vieler Schulleiter, die durch die Überwachung einen Rückgang von Gewalt und Vandalismus ausgemacht hatten.
Anlage noch montiert
Im Rathaus begrüßt man die Gesetzesvorlage, weil sie Rechtssicherheit für den Einsatz von Überwachungsanlagen schafft, wie ein Sprecher erklärt. Für alle weiteren Fragen – wie viele Schulen die Stadt künftig überwachen will und ob auch Unterführungen, Denkmäler oder Spielplätze in Betracht kommen – sei es derzeit aber noch zu früh. Wir müssen schauen, ob Bedarf besteht, und welche Rahmenbedingungen das Gesetz vorgibt.
Die Max-Hachenburg-Schule ist eine der vier Schulen, die ihre Kameras damals sofort abschalten musste. Die Anlage ist noch montiert, Direktor Friedrich Graser würde sie am liebsten sofort wieder nutzen, weshalb er den Vorstoß aus Stuttgart begrüßt. Seine Berufsschule sei von 7 bis 21 Uhr geöffnet, die Dienstzeiten des Hausmeisters seien begrenzt – deshalb brauche man die Kameras.
Volker Beisel dagegen ist gar nicht glücklich, dass wieder gefilmt werden soll. Aber ich bin froh, dass es jetzt endlich eine rechtliche Regelung geben wird, sagt der Mannheimer Fraktionschef der FDP, die zusammen mit den Grünen die Videoüberwachung immer wieder kritisiert hatte. Die Kameras sind kein Allheilmittel, sie verhindern weder Gewalt noch Sachbeschädigung.
In Baden-Württemberg ist bislang nur der Polizei eine Videoüberwachung erlaubt, und das auch nur an Kriminalitätsbrennpunkten. Weil Paradeplatz, Marktplatz und Neckartor laut Kriminalstatistik nicht mehr als solche bezeichnet werden konnten, mussten die Kameras dort 2008 abgeschaltet werden. Die Polizei darf derzeit nur den Bahnhofsvorplatz überwachen.