Die neue Standbad-Gaststätte am Rhein in Neckarau soll bis zu den Sommerferien fertig werden. Kosten: über drei Millionen Euro. „Wir sind im Zeitplan“, hieß es gestern aus dem Rathaus. Die Gastronomie wird zukünftig von dem Caterer Sascha Kindermann betrieben. Er legte zusammen mit seinem Partner Rashid Hera ein Konzept vor, das jetzt die Mehrheit im Hauptausschuss des Gemeinderates überzeugte. Und damit dort draußen auf dem Gelände auch alles seine Ordnung hat, beschlossen die Stadträte einstimmig eine neue Benutzungsordnung für das beliebte Freizeit- und Ausflugsziel. Endgültig wird dann der Gemeinderat am 30. März über die zwölf Paragrafen und den neuen Bußgeld-Katalog entscheiden. Denn wer sich am Strandbad künftig nicht an die Regeln hält, muss bezahlen.
„Wir müssen den Betrieb sicherstellen. Dazu gehört ein Bußgeld-Tatbestand sowie die Abgrenzung des Areals, damit unsere Maßnahmen auch umgesetzt werden können“, begründete Bürgermeisterin Gabriele Warminski-Leitheußer die neue Satzung.
Strömung „extrem gefährlich“
„Warum ist das Baden im Rhein immer noch verboten?“, wollte FDP-Stadträtin Dr. Elke Wormer wissen. Die Wasserqualität habe sich doch erheblich verbessert. „Hier ist die Strömung im Fluss extrem gefährlich“, warnte Warminski-Leithäuser. Und auch das Wasser sei noch nicht so sauber, dass darin gebadet werden könne. Das bekräftigte Grünen-Fraktionschef Wolfgang Raufelder: „Das Rheinwasser ist zwar besser geworden, eignet sich aber durch Keime immer noch nicht zum Baden.“ Ziel müsse es aber grundsätzlich sein, die Wasserqualität am gesamten Oberrhein weiter zu verbessern.
Neben Baden ist für Strandbadbesucher auch das Grillen außerhalb der dafür zugewiesenen Zonen verboten. Wenn sich in der Ausflugssaison viele Besucher auf den Wegen und im Kies am Rheinstrand tummeln, ist auch das Fahren mit Fahrrädern, Inlinern, Skateboards und Rollern auf dem Gelände verboten. Tiere dürfen sich in dieser Zeit ebenfalls nicht am Strandbad aufhalten.
Tägliche Kontrollen geplant
„Und wer kontrolliert das alles?“ fragte ML-Stadtrat Prof. Dr. Achim Weizel. Antwort Warminski-Leithäuser: „Unser Aufsichtspersonal.“ Auf Nachfrage bestätigte gestern die Pressesprecherin des Fachbereichs Sport und Freizeit, dass am Strandbad von Montag bis Sonntag je nach Wetterlage ein bis zwei Mitarbeiter nach dem Rechten sehen sollen.
Und wenn jemand bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wird, wenn er beispielsweise grillt, wo“s verboten ist, sein Auto am Strandbad wäscht, dort mit dem Rad umher fährt, seinen Hund hier am Rhein spazieren führt oder seinen Müll nicht ordnungsgemäß in einem Abfallbehälter entsorgt, dann kann das jetzt zwischen fünf Euro und 1000 Euro teuer werden. Bei der Höhe des Bußgelds kommt es auch darauf an, ob die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.