Liebe Parteifreundinnen und -freunde,
der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus beschlossen. Dazu soll eine Zweckgesellschaft gegründet werden, die durch Gewährung von Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedstaaten abwehren soll.
Zur Refinanzierung dieser Zweckgesellschaft erhält sie Garantien der Euro-Mitgliedstaaten. Das maximale Garantievolumen für Deutschland beträgt anteilig 123 Milliarden Euro. Diese Stabilisierung des Euro war notwendig, um Schaden von der europäischen Währung abzuwenden. Damit sollen Spekulationen gegen den Euro eingedämmt und eine Abwertung der Kreditwürdigkeit von anderen europäischen Staaten verhindert werden. Über das heute beschlossene Paket zur Stabilisierung des Euro hinaus erwartet die FDP-Bundestagsfraktion klare Fortschritte bei der Regulierung der Finanzmärkte. Die Forderungen aus dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vor zwei Wochen zu den Griechenlandhilfen müssen auf europäischer Ebene mit Nachdruck verhandelt werden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der in der Vergangenheit unter maßgeblicher Beteiligung der SPD aufgeweicht wurde, muss verschärft und bestimmte Finanzmarktprodukte wie beispielsweise offene Immobilienfonds reguliert werden. Unverzichtbar ist eine Beteiligung all derer an den Kosten der Krise, die auf Kosten der Steuerzahler spekuliert und Gewinne gemacht haben. Der Zusammenhang zwischen Risiko und Verantwortung muss gerade auch bei Finanzgeschäften wieder hergestellt und sichtbar werden. Über die geplante Bankenabgabe hinaus müssen die Verursacher der Krise zu deren Bewältigung herangezogen werden. Die FDP unterstützt daher auch die Einführung einer Finanzmarktsteuer. Die Fraktionen von FDP und Union forderten nun in dieser Woche die Bundesregierung auf, für eine europäische/ globale Finanzmarktsteuer einzutreten, um die Marktakteure stärker an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. Dabei kommen für die christlich-liberale Koalition sowohl eine Steuer auf Finanztransaktionen als auch eine Abgabe auf Vergütungen und Gewinne – wie sie die sogenannte Finanzaktivitätssteuer bewirkt – in Frage. Außerdem sind aus unserer Sicht eine europäische Rating-Agentur sowie eine funktionierende Aufsicht über Rating-Agenturen notwendig.
Die christlich-liberale Koalition hatte sich am Montag darauf geeinigt, Wehr- und Zivildienst auf die Dauer von sechs Monaten zu begrenzen. Es gibt jedoch die Option für eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um drei bis sechs Monate. Mit diesem Kompromiss setzt die FDP zentrale Punkte ihres Konzepts der Weiterentwicklung von Wehr- und Zivildienst um. Am Mittwoch hat nun auch das Bundeskabinett der Regelung zugestimmt. Künftig darf der Träger dem Zivildienstleistenden frühestens zwei Monate nach Antritt der Stelle eine Verlängerung anbieten. Damit konnte erreicht werden, dass die Verlängerung auch weiterhin freiwillig bleibt und nicht im Vornherein nur noch Stellen, die auf zwölf Monate ausgelegt sind, angeboten werden. Eine Evaluierung des Gesetzes soll nach einem Jahr erfolgen. Außerdem werden die zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktionen bis Mitte Juni ein Konzept zur Weiterentwicklung und Stärkung der Freiwilligendienste vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion