Der Gemeinderat hat die neuen Verwaltungsgebühren genehmigt. In der Regel muss der Bürger künftig mehr bezahlen, ob bei den Gebühren im Waffenrecht oder für die Ausstellung eines Fischereischeins. Nur wenige Positionen im Katalog werden nach unten korrigiert.
Ein Streitpunkt: Die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bleibt vorläufig gebührenfrei. Nur wenn es bei den Kontrollen Beanstandungen gibt, muss „nach Aufwand“ bezahlt werden. Auch wenn die Behörden aufgrund eines konkreten Verdachts bei Sportschützen oder Jägern anrücken, fallen Gebühren an.