Die FDP-Fraktion fordert die Verwaltung in einem Antrag auf, endlich die Diskriminierungsdefinition in der „Mannheimer Erklärung“ zu erweitern. Die Mannheimer Erklärung ist eine zwischen dem Oberbürgermeister und den Vertretern der Religionsgemeinschaften verhandelte Erklärung für ein tolerantes Miteinander in der Stadt. Als Grundlage für die Toleranzdefinition soll nach dem Willen der FDP der Text des Grundgesetzes dienen. Die FDP will zusätzlich, dass eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verboten wird. Diese Forderungen hat die FDP-Fraktion bereits Ende 2009 an den Oberbürgermeister gerichtet, der damals grundsätzliche Zustimmung signalisierte.
„Die bisherige Definition von Diskriminierung in der Mannheimer Erklärung greift für uns Liberale zu kurz und beschränkt sich nur auf eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Glaubens. Das Grundgesetz bietet hier bereits eine breitere Auslegung und die „Mannheimer Erklärung“ darf aus unserer Sicht nicht dem Grundgesetz hinterherhinken. Zum Geist unserer offenen Stadtgesellschaft gehört dabei nicht nur ein Diskriminierungsverbot aufgrund einer anderen Hautfarbe oder Religion, sondern ganz klar auch ein Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts oder der eigenen sexuellen Identität“, erklärt der liberale Fraktionschef Volker Beisel.
Die „Mannheimer Erklärung“ wurde vom Gemeinderat am 22. Dezember 2009 einstimmig beschlossen. Allerdings kritisierten die liberalen Stadträte damals schon die unzureichende Definition des Diskriminierungsverbots. „Wir Liberale sind mit der bisherigen „Mannheimer Erklärung“ unzufrieden. Der Oberbürgermeister hat im Dezember 2009 weitere Gespräche mit den Religionsgemeinschafen angekündigt. Passiert ist bisher nichts. Wir erwarten jetzt Taten zur Verwirklichung der offenen Gesellschaft!“, fordert die liberale Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit Reinemund.