Regierung und Opposition haben sich in der Nacht zu Montag auf einen Kompromiss zur Hartz IV-Reform verständigt. Maßgeblichen Anteil daran hatte die FDP-Bundestagsfraktion. Erstmals gibt es nun einen nachvollziehbaren und verfassungsfesten Regelsatz für Erwachsene und Kinder. Die Versäumnisse von Rot-Grün gehören damit der Vergangenheit an.
„Die Koalition hat die Verhandlungen in großer Geschlossenheit geführt. Wir Liberale konnten dabei die richtigen Akzente setzen. An den entscheidenden Punkten sind wir hart geblieben, an anderen Stellen sind wir im Sinne der Kinder auf die Opposition zugegangen”, sagt dazu der FDP-Abgeordnete Dr. Birgit Reinemund. „Die Kommunen werden mit der Übernahme der „Grundsicherung im Alter“ und den Maßnahmen aus dem Bildungspaket deutlich entlastet. Alleine die Grundsicherung bedeutet eine jährliche Entlastung von ca. 20 Millionen € für meine Heimatstadt“, freut sich die Mannheimer Stadträtin und kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Maßvolle Anpassung des Regelsatzes ab 2012
Der Regelsatz in Höhe von 364 Euro wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 ausgezahlt. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere drei Euro erhöht. Diese Anpassung richtet sich – wie von Beginn an vorgesehen – nach der Preis- und Lohnentwicklung 2010 und 2011. Zusätzlich werden für rund 2,5 Millionen Kinder von Geringverdienern, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, neue Leistungen im Bildungspaket bereit gestellt.
„Mit dieser Regelung werden wir sowohl dem Auftrag des Verfassungsgerichtes als auch den Bedürfnissen von hilfebedürftigen Kindern gerecht und entlasten dabei noch die kommunalen Haushalte,“ fasst Dr. Birgit Reinemund den Kompromiss zusammen.