„Ein falscher Klick im Internet und schon wird unbemerkt ein Bestellung ausgelöst“, ärgert sich die FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit Reinemund. Der Deutsche Bundestag hat jetzt ein Gesetz zur Bekämpfung dieser Kostenfallen im Internet verabschiedet und sagt damit den unseriösen Anbietern den Kampf an.
„Bislang waren Hinweise auf kostenpflichtige Angebote im Internet bei unseriösen Anbietern für Verbraucher oftmals gut versteckt. Wer nur einen Routenplaner ausdrucken wollte, hatte beispielsweise plötzlich versehentlich und ungewollt ein 24-Monate-Abonnement abgeschlossen. Dem schiebt der Deutsche Bundestag nun einen Riegel vor“, ist Dr. Reinemund überzeugt.
Unternehmen müssen die Verbraucher jetzt unmittelbar vor Vertragsschlüssen im Internet über Kosten und Laufzeiten des Vertrages informieren und diese klar und verständlich hervorheben. Zudem müssen Verbraucher nun bei online geschlossenen Verträgen unmittelbar vor ihrer Bestellung durch Anklicken einer Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Nur dann kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird diese Voraussetzung nicht eingehalten, ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden. „Durch das neue Gesetz werden Verbraucher bei Online-Bestellungen zusätzlich vor Kostenfallen geschützt“, freut sich die liberale Abgeordnete.
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