Kein Anstieg der Delikte ohne Kameras

Sicherheit: Polizei stellt Kommunalpolitikern Bericht über Kriminalität in der Innenstadt vor / Diskussion über Videoüberwachung

 

Mannheimer Morgen, 04.07.2012 – Von unserem Redaktionsmitglied Heiko Brohm

Die Zahl der Straftaten im Bereich der Straßenkriminalität ist in der Innenstadt deutlich zurückgegangen. Auch nach Ende der Videoüberwachung 2008 sind die Zahlen demnach nicht wieder angestiegen. Diese Ergebnisse hat die Polizei gestern den Kommunalpolitikern im städtischen Sicherheitsausschuss vorgestellt. Den Streit, ob eine Fortführung der Überwachung sinnvoll ist oder nicht, konnten die Zahlen aber nicht lösen. Nicht einmal in der Frage, ob die Videoüberwachung überhaupt verantwortlich ist für den Rückgang der Kriminalität, waren sich die Parteien einig. Derzeit wird nur noch der Bahnhofsvorplatz von drei Kameras überwacht.

Auf Antrag der Grünen stellte Kripo-Chef Heinz Gräter gestern in dem städtischen Gremium den Kriminalitätsbericht zur Innenstadt vor. „Wir sind auf einem guten Weg“, sagte Gräter. Die Straßenkriminalität habe in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Im Mittelpunkt des Berichts stand vor allen Dingen die Videoüberwachung.

Polizei sieht keine Verdrängung

Die Polizei überwachte von Mai 2001 bis Ende 2007 in der Innenstadt die Bereiche Neckartor, Marktplatz und Paradeplatz. An allen drei Orten ist die Kriminalität in diesem Zeitraum zurückgegangen. Besonders deutlich geschah das am Neckartor mit minus 71 Prozent und am Paradeplatz mit minus 69 Prozent. Wegen dieser Zahlen musste die Polizei 2008 die Kameras auch wieder abschalten. Denn überwacht werden dürfen laut Gesetz nur Kriminalitätsschwerpunkte, und das sind die drei Plätze nun nicht mehr. Etwas unbefriedigend sei das, sagte Gräter gestern. Er persönlich würde sich wünschen, dass die Polizei auch präventiv Kameras einsetzen dürfte.

In ihrem Bericht an den Ausschuss gibt die Polizei auch Einblick in die Zeit nach dem Abschalten der Überwachungskameras. „Trotz Abschaltung der Videoüberwachung konnte das Ende 2007 erreichte Kriminalitätsniveau gehalten werden“, heißt es in der Informationsvorlage. Zudem stellt die Polizei fest: „Eine Verlagerung von Straftaten in benachbarte Stadtteile (Neckarstadt, Oststadt) konnte zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden.“

Mehrheit der Parteien skeptisch

Besonders diese Aussage des Berichts beurteilte Mathias Meder (Grüne) kritisch. Andere Zahlen der Polizei zeigten durchaus einen Anstieg der Kriminalitätszahlen, der sich nur durch Verdrängung erklären ließe. Zudem habe es einen Rückgang der Kriminalität wie in Mannheim auch in anderen Städten ohne Überwachung gegeben. Er forderte darum, die Kameras am Hauptbahnhof abzuschalten.

Ganz so weit wollte Boris Weirauch (SPD) nicht gehen, er sprach sich zudem für einen rationaleren Umgang mit dem Thema Kriminalität aus. Der Mannheimer Liste, die eine weitreichende Ausdehnung der Überwachung fordert, aber gestern im Ausschuss nicht vertreten war, warf er billigen Populismus vor. „Ich bin mir nicht sicher, ob die Kameraüberwachung wirklich verantwortlich für den Rückgang der Kriminalität ist“, so Weirauch. Er plädierte dafür, die Entwicklungen weiterhin genau zu beobachten. Auch Volker Beisel (FDP) riet zu mehr Nüchternheit in der Debatte. Bei der Bekämpfung der Straßenkriminalität seien andere Ansätze wichtiger als Videoüberwachung. Zudem zeige das Beispiel England, wo fast der komplette öffentliche Raum überwacht wird, dass diese Kontrolle wenig helfe.

Allein Steffen Ratzel (CDU) sprach sich klar für die Videoüberwachung aus. Für die CDU sei klar, dass diese Überwachung „sehr deutliche positive Effekte habe“. „Zudem ist es ja nicht so, dass Mannheim der sicherste Ort der Welt wäre. Wir liegen immer noch an vorletzter Stelle im Land.“ Eine Abschaltung der Anlagen am Bahnhof lehnte er ab.

Als alle ihre Meinung kundgetan hatten, war der Punkt beendet – denn zu entscheiden gibt es für die Mannheimer Politiker gar nichts: Die Kameras hängt nicht die Stadt, sondern die Polizei auf, Grundlage ist das Landespolizeigesetz.