Kurden-Krawalle: Laut Polizei Auflage eingehalten
Mannheimer Morgen, 13.09.2012
Die Polizei wirft den Veranstaltern des Kurdischen Kulturfestivals keinen Verstoß gegen die städtischen Auflagen über die Zahl der Ordner vor. Das bestätigte Polizeisprecher Martin Boll auf Anfrage. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte bezweifelt, dass die von der Stadt geforderten 200 geschulten Ordnungskräfte im Einsatz waren. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl erreicht war, aber das war ja auch nie das Problem“, so Boll. Deren Aufgabe sei klar definiert gewesen: die Eingangskontrolle. „Das haben die gemacht“, so Boll. Ihre Aufgabe sei nicht gewesen, bei Auseinandersetzungen vor oder auf dem Gelände einzugreifen, dazu hätten die Kurden noch eigene Ordner gehabt. „Aber egal ob 500, 200 oder 30 – sie mussten sich alle zurückziehen, als sie in die Schusslinie gerieten“, so Boll: „Sie hätten ohnehin keine Befugnisse wie wir gehabt.“ Das Hauptproblem sei die plötzlich explodierende enorme Gewaltbereitschaft gewesen, gegen die weder Ordner noch Polizisten hätten etwas ausrichten können.
Politische Debatte
Unterdessen beherrschen die Ausschreitungen weiter die politische Debatte in der Stadt. So forderte die FDP von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz Auskunft zu bisher „unbeantworteten zentralen Fragen“ zu geben. „Unter dem Deckmantel von Meinungsfreiheit und Toleranz ist hier bei uns kein Platz für gewalttätige Auseinandersetzungen!“, so Fraktionschef Volker Beisel.
Die Mannheimer Liste (ML) stellt die Frage, warum der OB die Veranstaltung nicht noch kurzfristig verboten hat. „Es lagen mit den Ausschreitungen im Vorfeld in Bruchsal und Mannheim mit mehreren verletzten Polizeibeamten mehr als genügend Hinweise und Gründe dafür vor“, meint ML-Vorsitzender Holger Schmid. Für den Migrationsbeirat weist Daphne Hadjiandreou-Boll darauf hin, dass während des Festivals sogar eine Videobotschaft der verbotenen Kurdenpartei PKK gesendet worden sein soll, in welcher der bewaffnete Kampf gegen die Türkei bekräftigt worden sei. Der Beirat unterstreiche den Grundsatz, dass jeder das Recht habe, seine Meinung zu äußern. Wer jedoch zur Gewalt greife oder aufrufe, habe dieses Recht verwirkt. pwr/lan