Die schreckliche Vergewaltigung mitten im Herzen Mannheims trifft uns alle in unserem Sicherheitsbedürfnis empfindlich. Sie ist trauriger Abschluss einer ganzen Reihe von sexuellen Übergriffen und Gewalttaten der letzten Wochen bundesweit, doch eben auch in unserer Stadt. Es kann und darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger sich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sehen, sich bei Dunkelheit oder in bestimmten Bereichen nicht mehr sicher fühlen. Der Rechtsstaat muss seine Bürger schützen können.
„Was wir dringend brauchen ist mehr Polizeipräsenz auf den Straßen, bessere personelle und technische Ausstattung von Polizei und Justiz, damit geltendes Recht auch konsequent durchgesetzt werden kann,“ fordert FDP-Stadträtin Birgit Reinemund. „Was wir nicht brauchen, ist ein Generalverdacht gegen (zu 99% friedliche) Flüchtlinge oder bestimmte Bevölkerungsgruppen und Selbstjustiz à la Bürgerwehren sowie reflexartiges lautes Wetteifern von Politikern um die schärfsten Maßnahmen.“
Die Reaktionen konservativer Kommunalpolitiker waren absehbar: mehr Kommunaler Ordnungsdienst und Videoüberwachung wie schon gehabt oder darf‘s ein bisschen mehr sein – auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? Die Rechtslage ist klar: Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist nur zulässig an Kriminalitätsschwerpunkten. Dafür gibt es definierte Kriterien. Wenn es mittlerweile nachweislich wieder weitere solche Bereiche erhöhter Kriminalität gibt in unserer Stadt, ist das schlimm und muss transparent dargelegt werden. Bisher hat unsere Kriminalitätsstatistik das nicht hergegeben … Wenn das nachweislich jetzt wieder so ist, verschließen wir uns nicht.
Stadtrat Volker Beisel betont: „Eine schreckliche Vergewaltigung am Wasserturm rechtfertigt keine Videokamera am Paradeplatz. Videoüberwachung an den von der CDU genannten Orten, hätte keine der Straftaten der letzten Wochen verhindert oder bei der Aufklärung geholfen. Wir halten nichts von solcher Symbolpolitik und ,mehr Polizeipräsenz auf der Straße!‘ Und zwar ausgebildete und gut ausgerüstete Polizei, nicht Kommunaler Ordnungsdienst ohne Ausbildung und Befugnis zur Verbrechensbekämpfung.“