Erst vor wenigen Tagen hat die grün-schwarze Koalition das Landesgrundsteuergesetz im Landtag von Baden-Württemberg beschlossen. Darin wird ein Bodenwertmodell eingeführt, dass jedoch die bebaute Fläche unberücksichtigt lässt.
Die FDP / MfM-Fraktion erwartet dadurch massive Verschiebungen in der Steuerlast und hat deshalb eine Anfrage im Gemeinderat gestellt. Die Fraktionsvorsitzende und FDP Stadträtin Dr. Birgit Reinemund erklärt dazu: „Jetzt wird es ernst für die Kommunen, Eigentümer und Mieter. Durch das Bodenwertmodell wird sich womöglich jeder einzelne Grundsteuerbescheid ändern, ein irrer Verwaltungsaufwand! Dazu kommt, dass die Hebesätze so jetzt nicht mehr haltbar sind. Und selbst bei einer für die Gesamtstadt aufkommensneutralen Umsetzung wird es für einige Stadtteile wohl faustdicke Überraschungen geben. Deshalb müssen wir bei der Umsetzung in Mannheim für Klarheit sorgen und fordern eine Musterrechnung, damit das Handeln der Verwaltung auch nachvollziehbar und transparent wird.“
Besondere Belastungen
Durch das neu eingeführte Bodenwertmodell, das jedoch nicht die bebaute Fläche berücksichtigt, werden voraussichtlich Ein- und Zweifamilienhäuser massiv stärker belastet. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Immobilienökonom Volker Beisel betont dabei: „Wir haben die Befürchtung, dass Wohnen in Mannheim noch teurer wird. Je nach Umsetzung in der Kommune können die Auswirkungen im Einzelnen verheerend sein. Und genau deswegen fragen wir konkret nach, wie die Stadt Mannheim die Höhe der Hebesätze gestalten, mit welchen Auswirkungen auf die Stadtteile zu rechnen ist und wie der Gutachterausschuss arbeiten wird.
Für die FDP / MfM-Fraktion ist klar, dass sowohl Wohnen zur Miete als auch der Erwerb von Eigentum als Teil der persönlichen Altersvorsorge in Mannheim erschwinglich sein muss.