„Bei einem medizinischen Notfall ist es für das Überleben entscheidend, wann die medizinische Hilfe eintrifft. Wir freuen uns daher sehr, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Klage gegen den neuen Rettungsdienstplan an diesem Punkt gefolgt ist“, freuen sich Dr. Birgit Reinemund und Volker Beisel welche mit anderen Stadträten und Notärztinnen gegen den Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg geklagt haben. „Das Land hat offen zugeben, dass die gesetzliche 10-minütige Hilfsfrist nie eingehalten wurde, sondern immer mit 15 Minuten gerechnet wurde“, ärgert sich die FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Birgit Reinemund.
„Die im neuen Rettungsdienstplan genannten 12 Minuten ab Ende des Gespräches mit der Notrufzentrale waren damit eine Verschlimmbesserung für jeden Patienten. Wir sind froh, dass sich nun der Landtag mit den Einsatzzeiten des Rettungsdienstes befassen muss“, freut sich Volker Beisel. „Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt nach Hessen zeigt, dass der Rettungswagen auch schneller vor Ort sein kann“, erklärten die Beiden übereinstimmend. „Das Urteil zeigt auch deutlich, dass die Rettungsorganisationen und Krankenkassen sich nicht einfach über die gesetzlichen Regelungen stellen dürfen!“, freut sich die Fraktionsspitze der FDP im Gemeinderat.