Mannheimer FDP-Stadträte fordern Strobls Rücktritt! Er missachtet die Gerichte

Strobls Zeit als Innenminister des Landes Baden-Württemberg ist abgelaufen. Er missachtet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu den Hilfsfristen im Rettungsdienst. Deshalb fordern mehrere Mannheimer Kommunalpolitiker – auch Stadträte der FDP/MfM-Fraktion – den Rücktritt von Innenminister Strobl (CDU).

Auf eine Normenkontrollklage mehrerer Kommunalpolitiker – darunter auch Stadträte der FDP/MfM-Fraktion – undoo Notärzte hin hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Urteil vom 05.05.2023 die Regelungen des Innenministeriums zu den Hilfsfristen im Rettungsdienst für unwirksam erklärt. Insbesondere sei es – so der VGH – rechtswidrig die im Gesetz vorgegebene Hilfsfrist von 10 Minuten nicht zu beachten und für die Einsätze von Notärzten keine Frist mehr vorzusehen. Daneben hat der Verwaltungsgerichtshof aber auch die Berechnung der Hilfsfrist durch das Land beanstandet.

Strobl muss die Gwaltenteilung beachten!

Das Innenministerium unter Minister Thomas Strobl wies in der Folge trotz der VGH-Entscheidung mit Weisungen vom

11.07.2023 und 30.08.2023 die nachgeordneten Behörden an, die bisherigen (rechtswidirgen) 12 Minuten für die Rettungsdienstbereichspläne im Land in Kraft zu lassen, obgleich diese Genehmigungen fälschlicherweise auf Basis den für unwirksam erklärten Vorgabe beruhten. Zudem wurden die Integrierten Leitstellen im Land angewiesen, die Hilfsfristen entgegen der Entscheidung des VGH auf Basis des für rechtswidrig erklärten Berechnungsschema zu berechnen.

Weil Minister Strobl das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nach wie vor ignorierte, sahen sich die Mannheimer Kommunalpolitker gezwungen, erneut vor Gericht zu ziehen. Strobl muss die Gerichte und damit auch die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat beachten!

Beschluss des VG Stuttgart: Strobel muss das Urteil des VGH vom 5. Mai 2023 umsetzen!
Beschluss des VG Stuttgart: Strobel muss das Urteil des VGH vom 5. Mai 2023 umsetzen!

Im Rahmen dieses Verfahrens sicherte das Land am 23.10.2023 zu, einen Rettungshubschrauber nicht zu verlegen, da eine Verlegung ,,derzeit im Rahmen des geltenden Rechts nicht möglich“ sei. Damit hatte sich der Antrag beim Verwaltungsgericht diesbezüglich erledigt. In den restlichen Punkten gab das Verwaltungsgericht Stuttgart nun den Antragstellern Recht und bestätigte, dass das Land mit seinen Weisungen den rechtswidrigen Versuch unternommen habe trotz der Entscheidung des VGH „weiter wie bisher zu verfahren“. Dies widerspreche jedoch den vom VGH aufgestellten Grundsätzen. Das Land könne sich auch nicht darauf berufen, ohnehin ein neues Rettungsdienstgesetz beschließen zu wollen.

Das Verwaltungsgericht stellt fest:

 

„Die zu den Akten gereichten Unterlagen machen deutlich, dass der Antragsgegner eine rasche Beseitigung der vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärten Zustände nicht anstrebt und aktuell bis auf die Planung eines neuen Gesetzes keine Maßnahmen vorsieht, um praktische Veränderungen anzustreben.“

Auch hebt das Verwaltungsgericht deutlich hervor, wie genau die Hilfsfrist entsprechend dem VGH-Urteil zu berechnen ist und dass das Land kein Recht habe diese Vorgaben zu ignorieren.

„Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb eine Erfassung der Daten unter Maßgabe der vom Verwaltungsgerichtshof genannten Parameter nicht in absehbarer Zeit möglich sein sollte, schließlich handelt es sich dabei um computergestützte Rechenwerke, in die lediglich die notwendigen Vorgaben eingespeist werden müssen […]“

In der Folge bleibt festzuhalten, dass die Hilfsfristen in ganz Baden-Württemberg nicht ansatzweise den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und das Land umgehend ein grundlegende Reform des Rettungsdienstes in Angriff nehmen muss. Ein „herumdoktern“ an der Hilfsfrist, wie derzeit geplant, wird weder dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch der Bürger noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst gerecht.

Das ist ,,ein einmaliger und trauriger Vorgang“

Der Anwalt der Antragsteller, der Mannheimer Rechtsprofessor Andreas Pitz, erklärt zur Entscheidung:

„Es ist einmaliger und trauriger Vorgang, dass das Land Baden-Württemberg eine Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes bewusst missachtet und dies in einem Bereich, in dem es um das Leben und die Gesundheit der baden-württembergischen Bürger geht. Der Vorgang ist umso unverständlicher, als dass die Krankenkassen ohnehin verpflichtet sind die Kosten des Rettungsdienstes zu tragen, und zwar unabhängig davon welche Hilfsfrist gilt. So finanzieren sie beispielsweise in Hessen eine Hilfsfrist von 10 Minuten.“

Mannheimer Kommunalpolitiker fordern den Rücktritt von Innenminister Strobl!

 

Volker Beisel (re.) und Dr. Birgitt Reinemund. Auch die FDP-Stadträte klagen gegen das Innenministerium. Sie fordern Strobls Rücktritt.

Birgit Reinemund und Volker Beisel (FDP), Chris Rihm (Grüne), Dennis Ulas (Die Linke), Holger Schmid (Freie Wähler/ML), Markus Sprengler und Stefan Höss (SPD) und Andreas Parmentier (Tierschutzpartei):

„Wir fordern nach dieser erneuten und herben gerichtlichen Niederlage für das Land Baden Württemberg, den Rücktritt von Innenminister Thomas Strobl, der die volle politische Verantwortung für die Rechtsbeugung und damit auch für die Missachtung von Leib und Leben in Baden-Württemberg trägt. Wider besseren Wissens wurde die Bevölkerung jahrelang betrogen und nichts unternommen, um hier eine adäquate Abhilfe zu schaffen. Herr Strobl ist letztendlich verantwortlich für die unwirksamen und unzureichenden Regelungen zur Hilfsfrist im Rettungsdienst. Er hat es versäumt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und er hat das Gesetz und die Rechtsprechung ignoriert“.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart

 

 

Text: Chris Rihm, lf