Die FDP im Gemeinderat beantragt die Möglichkeit zur Öffnung der Blumengeschäfte an Muttertag durch die Stadt Mannheim – nach geltendem Ladenöffnungsgesetz ist der Verkauf von Blumen am Muttertag 2008 in Baden-Württemberg verboten.
„Dieser Schildbürgerstreich deutscher Bürokratie muss beendet werden“, begründet Stadtrat Volker Beisel den Antrag der FDP im Gemeinderat. Das neue Ladenöffnungsgesetz von Baden-Württemberg verbietet den üblichen Verkauf von z.B. Blumen oder frischen Backwaren an Sonntagen auf die ein Feiertag folgt. Der diesjährige Muttertag fällt auf den 11. Mai und damit auf Pfingstsonntag. „Der Oberbürgermeister muss für Mannheim eine Ausnahme bewilligen, damit der Blumenverkauf wie gewohnt möglich ist,“ fordert Stadträtin Dr. Elke Wormer unter Verweis auf § 11 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes. „Kein Mensch wird verstehen warum eine langjährige Tradition ausgerechnet durch ein Gesetz mit dem Namen „Ladenöffnungsgesetz“ verboten wird“, so die FDP-Stadträtin weiter.
„Es liegt nun in der Hand des Gemeinderates, ob wir in Mannheim unseren Müttern einen frischen Blumengruß übergeben dürfen oder ob der bürokratische Ordnungssinn dies verbietet“, begründet Stadtrat Volker Beisel den FDP-Antrag.