Das Grillen in öffentlichen Anlagen in der Neufassung der Mannheimer Polizeiverordnung sorgt weiterhin für heftige Kontroversen zwischen Stadtverwaltung und Gemeinderat. Kurzfristig stand das Thema gestern auf der Tagesordnung des Hauptausschusses – und genauso schnell war es auch wieder abgesetzt, auf Antrag von SPD und Grünen vertagt auf Juli. „Da kann ich nun wirklich nichts dafür“, betonte Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, denn so war die öffentliche Sitzung ohne Debatte wieder einmal schnell nach knapp 30 Minuten zu Ende.
Doch hinter den Kulissen brodelt es, wenn es ums Brutzeln von Steaks und Würstchen geht. SPD und Grüne wollen das Grillen in Mannheim grundsätzlich erlauben – und auch die FDP wehrt sich gegen die Regelungswut in der neuen Polizeiverordnung. Der Hauptausschuss hatte im Mai mit Mehrheit beschlossen, Grillen mit Ausnahme der Rheinpromenade auf dem Lindenhof zu dulden. Darin sehen die Stadtjuristen jedoch rechtliche Probleme, denn die Polizeiverordnung sieht eigentlich ein Grillverbot in öffentlichen Anlagen vor.
Rechtssicherheit gefährdet
Wer entscheidet nun, wo die Brutzelei geduldet wird? Wann und wo sind Lärm, Geruch und Rauchschwaden von Anwohnern zu ertragen? Kann jetzt jeder seinen Grill aufstellen, wo er will? Muss künftig der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) jedes mal abwägen, ob eine Grillparty unter freiem Himmel auf der Neckarwiese oder am Vogelstangsee stört oder nicht? Rechtssicherheit sieht anders aus. Jetzt haben Stadt und Gemeinderat noch mal einen Monat Zeit, die Kuh vom Eis zu bringen – nachdem das umstrittene Thema nun schon seit Wochen diskutiert wird.
Im ersten Entwurf wollte Mannheim am nördlichen Neckarufer zwischen Eisenbahn- und Jungbuschbrücke, am Vogelstangsee sowie an der Strandbar unterhalb der Kurpfalzbrücke Grillen erlauben. Doch prompt regte sich dort Protest.