Stadtrat Volker Beisel (FDP) darf auch weiterhin am Strandbad seine Füße in den Rhein tauchen. Doch vor dem Beschluss über die Benutzungsordnung und den Bußgeldkatalog für das Erholungsgebiet in Neckarau erreichte die Debatte gestern im Gemeinderat plötzlich skurrile Züge. Entzündet hatte sich die Diskussion über Sinn und Unsinn eines Badeverbots am Strandbad.
„Lächerlich“, kritisierte ML-Stadtrat Rolf Dieter. „Das ist ja schon fast kabarettreif“, kommentierte Matthias Meder (Grüne) die Debatte. Ist Baden gleich Schwimmen? Und wie tief muss der Körper ins Wasser eintauchen, damit ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro erhoben werden kann? Mit solchen Fragen beschäftigte sich der Gemeinderat in fröhlicher Frühjahrslaune. Dabei ist das Thema durchaus ernst, denn der Rhein ist gerade im Bereich des Standbades mit seinen Strömungen ein äußerst gefährliches Gewässer.
„Wir regeln nichts anderes, als bereits geregelt ist“, verwies Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz auf seit 1978 bestehende Gesetze, die das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Neckar im Stadtgebiet Mannheim schon grundsätzlich verbietet. Die Bürger dürfen also auch nicht flussauf- oder -abwärts des Strandbades schwimmen gehen. Aber einfach im Wasser planschen, wie Beisel es möchte, die Füße kühlen, da flattert einem dann doch nicht gleich ein Bußgeldbescheid ins Haus. Aber „beim Eintauchen von mehr als 80 Prozent des Körpers“, spätestens ab da wird“s richtig gefährlich und auch bestraft.
CDU-Stadtrat Steffen Ratzel hält, wie die große Mehrzahl seiner Kollegen, die neue Benutzungsordnung am Strandbad „für unerlässlich“. Problem sei nur, wie hier überwacht werde. Da bestehe ein hoher Bedarf, nicht nur wenn“s ums Baden geht.