Schaustellerfahrzeuge brauchen Ausnahmegenehmigungen
Seit Anfang 2013 haben nur Autos und LKWs mit der grünen Feinstaubplakette freie Fahrt in der Umweltzone. Ausnahmen für Fahrzeuge mit gelber Plakette sind zwar möglich, jedoch an ganz enge Bedingungen gebunden. Der Deutsche Schaustellerbund schlägt nun Alarm, denn für zahlreiche Schausteller lohnt sich die teure Nachrüstung der Fahrzeuge nicht. Sie sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Die FDP-Fraktion will wissen, ob Schaustellerfahrzeuge per Allgemeinverfügung oder Einzelfallregelung grundsätzlich freie Fahrt zu den Mannheimer Volksfestplätzen erhalten können. Denn die Umweltzonen werden hierfür nur kurz zum Auf- und Abbau befahren.
Grundsätzlich steht die FDP-Fraktion zum Luftreinhalteplan. „Aber wir sollten die Kirche im Dorf lassen“, so der FDP-Fraktionschef Volker Beisel. Wenn die Schausteller nur wenige Kilometer die Umweltzone befahren, um die Volksfeste auf- und wieder abzubauen, dann sollten sie von der Stadt Sondergenehmigungen erhalten. Die Nachrüstung der älteren Schaustellerfahrzeuge wäre häufig mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden, der die familiengeführten Unternehmen zudem in ihrer Existenz bedroht.
Die Liberalen weisen auf die zahlreichen Anstrengungen der Schausteller zum Schutz der Umwelt hin. Neben Selbstverpflichtungen zur Müllvermeidung und der Verwendung von Mehrweggeschirr, wird zunehmend auch Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezogen. „Wenn sich die Stadt auf zu bürokratische Vorgaben zurückzieht, sind unsere Volksfeste gefährdet. Wir brauchen hier mehr Flexibilität, sonst haben wir in Zukunft beim Fasching oder an Weihnachten vielleicht keine Schaustellergeschäfte mehr“, fordert die wirtschaftspolitische Sprecherin und Bundestagsabgeordnete Dr. Birgit Reinemund.
Städte wie Erfurt, Magdeburg, Halle/Saale oder Osnabrück haben diese Unverhältnismäßigkeit bereits erkannt und laut Aussage des Deutschen Schaustellerbundes e.V. bereits per Allgemeinverfügung das Befahren der Innenstädte zum Zwecke des Aufbaus eines Volksfestes erlaubt.